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Kontakt
Daniel Sonderegger
[email protected]
078 889 18 36
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2022
Vertragspartner:
Sondi_Drive
Fahrschule Daniel Sonderegger, Seuzach
Vereinbarte Fahrlektionen
Dauer: 50 Minuten inkl. Instruktionen, Schlussbesprechung und Terminvereinbarung
Treffpunkt: Wenn nichts anderes vereinbart > Salstrasse 1
Abholen = Zeit Hin- und Rückfahrt zu Lasten SchülerIn
Verspätungen:
- Seitens FahrschülerIn: gehen zu Lasten der SchülerIn
- Seitens Fahrschule: werden nachgeholt
Beide Parteien verpflichten sich, bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin zu warten.
Versäumnis: Versäumte Fahrlektionen werden vollumfänglich verrechnet.
Absagen:
- Weniger als 48 Stunden vor Lektionsbeginn = Hälfte wird verrechnet
- Weniger als 24 Stunden vor Lektionsbeginn = vollumfängliche Verrechnung
Werktags (Montag bis Samstag bis 18 Uhr, per Anruf dem Fahrlehrer)
Liegt der Fahrschule vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechnung abzusehen.
Kleidung/Schuhe: Der/die FahrschülerIn ist verpflichtet an den Lektionen geeignete Kleidung und Schuhe zu tragen (keine Flip-Flop, Absatzschuhe, Bergschuhe, schmutzige Arbeitskleidung).
Bei ungeeigneter Kleidung / Schuhwerk liegt es im Ermessen der Fahrschule, die Lektion abzubrechen/abzusagen. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung/Rückerstattung der Lektion.
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit besteht (z.B. wegen Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Medikamenten, Alkohol oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen und vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.
Zahlungsmodalitäten Kat. B, BPT und BE
Einzel-/Doppellektion: Bar-Zahlung oder Twint bei Lektionsbeginn
10er-Abonnement: Vorauskasse, spätestens beim zweiten Termin einzubezahlen
Gutscheine: Sind zum Termin mitzubringen.
Sämtliche Fahrlektionen/Rechnungen müssen bis 1 Woche vor Prüfungstermin beglichen sein, ansonsten wird der Prüfungstermin abgemeldet.
Versand: Die Zustellung der Rechnung erfolgt per E-Mail, ohne Aufpreis. Wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht, ist ein Versand per Post gegen einen Aufpreis von CHF 3.00 möglich.
Versicherung / Administration / Übertretungsanzeigen
Der/die FahrschülerIn ist für eventuelle Schäden an Fahrzeugen, die während dem Fahrunterricht und der amtlichen Führerprüfung entstehen, versichert (inkl. Vollkasko). Der Versicherungsbetrag ist für jede/n FahrschülerIn obligatorisch und muss mit der ersten Fahrstunde bezahlt werden. Die Versicherung ist 2 Jahre gültig. Eine Rückzahlung ist ausgeschlossen. Die Versicherung beschränkt sich explizit auf die Fahrzeuge der Fahrschule Sondi_Drive. In diesem Betrag sind Administrations-, Beratungs- und Organisationskosten enthalten.
Übertretungsanzeigen sowie absichtlich herbeigeführte Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers/der Fahrschülerin.
Lektionsgestaltung / Prüfungstermin
Die FahrschülerInnen werden möglichst effizient als zukünftige Verkehrsteilnehmer vorbereitet. Die Lektionsgestaltung basiert auf den Fähigkeiten und der Erfahrung des Fahrschülers/der Fahrschülerin. Die Lektionen werden transparent dokumentiert. Die Lernziele werden vor der Lektion erklärt und bei der Schlussbesprechung gemeinsam reflektiert. Der Prüfungstermin wird vom Fahrlehrer gemeinsam mit dem Fahrschüler/der Fahrschülerin vereinbart. Der Fahrlehrer behält sich das Recht vor, den Prüfungstermin zu verschieben. Die Vereinbarung von eigenen Prüfungsterminen beim Verkehrsamt dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Fahrlehrer getätigt werden.
Bild- / Videoaufnahmen
Die Fahrschule Sondi_Drive behält sich das Recht vor, Bild und Videoaufnahmen zu machen bzw. diese von Dritten machen zu lassen. Diese Aufnahmen können zu Schulungs- und/oder Marketingzwecken verwendet werden. Will ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin nicht auf einer Bild- oder Videoaufnahme ersichtlich sein, hat er/sie dies vor den Aufnahmen mitzuteilen.
Programm- und Preisänderungen
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten.
Anwendbares Recht
Es gilt das Schweizer Recht. Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einzelner Bestimmungen behindert nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen werden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, welche den Interessen beider Vertragsparteien entsprechen.
Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen von vertraglichen Abmachungen oder Zusatzvereinbarungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Die anfällige Ungültigkeit einer der vorstehenden Vertragsbestimmungen lässt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt.